Der Vollzug von Teil B. III. 2. des Insolvenzplans vom 23. Dezember 2019 in der Fassung vom 10. Februar 2020 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Z... UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG - Amtsgericht B..., Az. ... - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde -...-, längstens für die Dauer von sechs Monaten, vorläufig ausgesetzt.
2.Das Amtsgericht M..., Grundbuchamt, wird insoweit angewiesen, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - ... -, längstens für die Dauer von sechs Monaten, die im Grundbuch von P... zugunsten von Frau B... eingetragene Auflassungsvormerkung nicht aufgrund der von der Inhaberin im oben genannten Insolvenzplan erteilten Löschungsbewilligung zu löschen.
I.
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