I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.591 - wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 21.785,71 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen auf ihn als Erbe übergegangene Gewerbesteuerschulden. Er beruft sich zum einen auf Verjährung und begehrt zum anderen hilfsweise den Erlass der Schulden.
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