Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kiel vom 22. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung von Beiträgen zu der seit 1. April 2007 bestehenden Kranken- und Pflegeversicherung.
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