Tenor
Auf den Antrag vom 3. April 2023 wird die Entscheidung des Antragsgegners vom 22. März 2023 aufgehoben.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, über den Antrag des Antragstellers vom 7. Juli 2022, ihm Einsicht in die Akten zum Az. 56 IN 294/14 zu gewähren, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
Der Wert für das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die Gewährung von Einsicht in die Akten des Insolvenzverfahrens zum
Az. 56 IN 294/14 des Amtsgerichts Flensburg über das Vermögen der S. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin), deren Geschäftsführer er zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Februar 2015 war. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt D., macht gegen den Antragsteller in dem Rechtsstreit zum Az. 6 HKO 46/20 des Landgerichts Flensburg Ansprüche aus § in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung geltend. Die Klage ist darauf gestützt, dass der Antragsteller nach Eintritt der Insolvenzreife der Schuldnerin Einzahlungen auf deren debitorisch geführtes Konto zugelassen und auf diese Weise nicht verhindert habe, dass die kontoführende Bank die Geldeingänge mit ihren Ansprüchen auf Darlehensrückzahlung verrechnet habe.