1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Baden-Baden vom 28.12.2021, Az.
Aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 26.10.2005 sind im Wege der Nachfestsetzung an Kosten von den Beklagten als Gesamtschuldner an die Klägerin zu erstatten:
213,68 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 17.05.2021.
b)Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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