I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) waren --nachdem ihnen zuvor ein Zwangsgeld angedroht und dieses anschließend gegen sie festgesetzt worden war-- als Ehegatten durch einen auf geschätzten Besteuerungsgrundlagen beruhenden und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Bescheid vom 17. September 2002 zur Einkommensteuer des Streitjahres 2000 zusammenveranlagt worden.
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