Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11. Dezember 2023 -
Der Gegenstandswert wird für die Zeit bis zum 14.11.2023 auf 25.000,- EUR und für die Zeit danach auf 15.000,- EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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