Auf seinen Antrag wird dem Kläger Wiedereinsetzung in die Berufungs- und Begründungsfrist gewährt.
Soweit er die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgericht Dresden vom 11. Januar 2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.740,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. August 2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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