OVG Sachsen - Beschluss vom 11.10.2024
1 A 757/20
Normen:
EStG § 7i; EStG § 10f; EStG § 11b;
Vorinstanzen:
VG Leipzig, vom 04.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1969/17

Antrag einer Bescheinigung über Aufwendungen für den Umbau und die Sanierung eines Baudenkmals anlässlich dessen Umnutzung als Seniorenresidenz

OVG Sachsen, Beschluss vom 11.10.2024 - Aktenzeichen 1 A 757/20

DRsp Nr. 2025/6755

Antrag einer Bescheinigung über Aufwendungen für den Umbau und die Sanierung eines Baudenkmals anlässlich dessen Umnutzung als Seniorenresidenz

1. Der Tatbestand von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG ist dahin auszulegen, dass die Vorschrift zwei eigenständige Tatbestandsalternativen normiert, so dass neben erforderlichen Herstellungskosten für Baumaßnahmen zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal auch solche Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzungsfähig sind, welche zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.