I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. Juli 2023 - Au 5 S 23.488 - wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller ist Arbeitnehmer der Beigeladenen und Betriebsratsmitglied. Er begehrt - wie bereits erstinstanzlich - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage, mit der er sich gegen eine der Beigeladenen nach § 13 Abs. 5 ArbZG bewilligte Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen wendet.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|