1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.07.2025 -
2. Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, einem Antrag der Klägerin auf Aufstockung ihrer Arbeitszeit im tarifvertraglichen Arbeitszeitmodell "TK", hilfsweise "NO" beginnend ab dem 01.01.2026 zuzustimmen.
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