VG München, vom 17.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen M 31 K 21.4489
Antrag eines Rechtsanwalts auf Erhöhung des Streitwerts in einem Verfahren wegen der Gewährung der Novemberhilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
VGH Bayern, Beschluss vom 22.05.2023 - Aktenzeichen 22 C 22.2085
DRsp Nr. 2024/6623
Antrag eines Rechtsanwalts auf Erhöhung des Streitwerts in einem Verfahren wegen der Gewährung der Novemberhilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
1. § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG bringt zum Ausdruck, dass die sich aus dem Antrag der Klagepartei für sie ergebende Bedeutung der Sache im Sinne des § 52 Abs. 1GKG in diesen Fällen identisch ist mit der Höhe der bezifferten Geldleistung; weitere Überlegungen zur Bedeutung der Sache im Sinne des § 52 Abs. 1GKG dürfen nicht angestellt werden.
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