BFH - Beschluss vom 27.10.2025
II B 5/25 (AdV)
Normen:
FGO § 69; AO § 168; GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 7; EU-EnergieKBG § 7; EUV 2022/1854; EUGrdRCh Art. 16; EUGrdRCh Art. 17; EUGrdRCh Art. 20; EUGrdRCh Art. 21; AEUV Art. 122 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 20.12.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 2 V 1597/24

Antrag eines Unternehmens auf Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV); Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags

BFH, Beschluss vom 27.10.2025 - Aktenzeichen II B 5/25 (AdV)

DRsp Nr. 2025/13736

Antrag eines Unternehmens auf Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV); Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags

Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 20.12.2024 - 2 V 1597/24 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.

Normenkette:

FGO § 69; AO § 168; GG Art. 106 Abs. 1 Nr. 7; EU-EnergieKBG § 7; EUV 2022/1854; EUGrdRCh Art. 16; EUGrdRCh Art. 17; EUGrdRCh Art. 20; EUGrdRCh Art. 21; AEUV Art. 122 Abs. 1;

Gründe

I.