Antrag: Für welche Mandanten sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) können sich Personen mit geringem Einkommen von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen. Das Formular dient insbesondere Banken und Kapitalgesellschaften zur Vorlage beim Bundeszentralamt für Steuern, damit auf Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. Die Erteilung einer NV-Bescheinigung ist allerdings an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Erfahren Sie hier, wann ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat - und in welchen Fällen er abgelehnt wird.

Für wen sich die NV-Bescheinigung anbietet

Die NV-Bescheinigung ist ein wichtiges Instrument für Personen, die dauerhaft unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen - typischerweise Schüler, Studierende, Rentner oder Geringverdiener. Ihr Hauptzweck besteht darin, Kapitalerträge (z.B. aus Zinsen oder Dividenden) direkt und ohne Abzug der Kapitalertragsteuer zu vereinnahmen.

Der Vorteil: Eine Steuererklärung muss nicht abgegeben werden, nur um sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Das Finanzamt erkennt aufgrund der Ausstellung der Bescheinigung faktisch an, dass auch künftig keine Einkommensteuer anfällt.

Wann das Finanzamt eine NV-Bescheinigung erteilt