Die Beschwerde gegen Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. August 2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.
Die sinngemäß nur gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes in Nr. 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 23. August 2024 gerichtete Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg.
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