Die sofortige Beschwerde des angeschuldigten Rechtsanwalts vom 09.12.2024/05.02.2025 gegen die Kostenentscheidung im Urteil der 1. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf vom 02.12.2024 wird als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen werden dem angeschuldigten Rechtsanwalt auferlegt.
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