FG Bremen - Urteil vom 16.11.2006
4 K 169/04 (2)
Normen:
VO (EG) Nr. 2913/2003 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1225

Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 2913/2003 zur Festsetzung eines Zusatzzolls auf Einfuhren aus den USA

FG Bremen, Urteil vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 4 K 169/04 (2)

DRsp Nr. 2007/8443

Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 2913/2003 zur Festsetzung eines Zusatzzolls auf Einfuhren aus den USA

1. Die Übergangsregelung in Art. 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 2913/2003 (vom 8.12.2003, zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika), wonach Waren, die sich nachweislich zum Zeitpunkt des "In-Kraft-Tretens" dieser Verordnung bereits auf dem Weg in die Gemeinschaft befinden und deren Bestimmungsort nicht geändert werden kann, vom Zusatzzoll nicht betroffen sind, ist gegen den Wortlaut der Vorschrift dahin auszulegen, dass nicht das "In-Kraft-Treten" der Verordnung am 17.12.2003 der maßgebliche Zeitpunkt ist, sondern dass auf den in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung genannten erstmaligen Anwendungszeitpunkt (1.3.2004) abzustellen ist. 2. Bei einer Beförderung auf dem Seeweg bedeutet das, dass noch kein Zusatzzoll erhoben werden durfte, wenn die streitige Ware vor dem 1.3.2004 auf dem Schiff in den USA verladen worden ist.

Normenkette:

VO (EG) Nr. 2913/2003 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin, eine GmbH, wendet sich gegen die Festsetzung eines Zusatzzolls auf aus den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführte Landhausdielen aus Kirschenholz.