Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Aufarbeitung und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2023 - Aktenzeichen 4 K 77/22
DRsp Nr. 2023/6504
Anwendung der Differenzbesteuerung bei der Aufarbeitung und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden zu neuwertigen Waschtischen
Stichwort: Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer antike Waschkommoden aus privater Hand ankauft, sie restauriert und zusammen mit einem individuell angepassten Waschbeckenaufsatzteil nebst Armatur (wieder-)verkauft. Die Verbindung des aufgearbeiteten Möbelstücks mit dem Neuteil lässt den Tatbestand eines Wiederverkaufs von Gebrauchtgegenständen im Sinne des § 25aUStG nicht entfallen.
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