Die Bescheide über Gewerbesteuermessbetrag für 2018 vom 28.07.2020 und für 2019 vom 13.08.2021 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.03.2022 werden dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag 2018 und 2019 jeweils auf 0 € festgesetzt wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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