Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beteiligten streiten über die Anwendung der unilateralen Rückfallklausel des § 50d Abs. 8 S. 1 Alt. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf vom unbeschränkt steuerpflichtigen Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, soweit diese nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen sind.
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