Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 09.03.2021 - 6 K 2915/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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