LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.04.2026
8 SLa 571/25
Normen:
EFZG § 3 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 14.05.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 24/25

Erschütterung des Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.04.2026 - Aktenzeichen 8 SLa 571/25

DRsp Nr. 2026/7552

Erschütterung des Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

1. Erbringt ein Arbeitnehmer während einer elf Monate lang andauernden ärztlichen Krankschreibung dennoch in drei Teilzeiträumen von rd. einem Monat, zwei Tagen und drei Wochen seine Arbeitsleistung, so spricht dies dafür, dass er trotz einer bestehenden (depressiven) Grunderkrankung in diesen Teilzeiträumen entgegen ärztlichem Urteil sehr wohl arbeitsfähig war. 2. War der Arbeitnehmer in nennenswerten Teilzeiträumen einer attestierten Arbeitsunfähigkeit tatsächlich arbeitsfähig, so ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insgesamt erschüttert. 3. Mittels einer bloßen abstrakten Schilderung der Symptome, die bei einer Krankheit (hier: Depression) auftreten können, genügt der Arbeitnehmer der ihn nach Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung treffenden Darlegungs- und Beweislast nicht. Erforderlich ist die Darlegung, welche konkreten Symptome mit welcher konkreten Ausprägung und Intensität bei dem Arbeitnehmer an welchen Tagen zu welchen Zeiten aufgetreten sind.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 14.05.2025 - 1 Ca 24/25 Ö - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

EFZG § 3 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand