Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 23. Zivilkammer - vom 03.04.2014 (2/23
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten aus dem Berufungsurteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des nach dem Berufungsurteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren beträgt € 194.877,44.
I.
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