Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. Oktober 2024 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.875,- € festgesetzt.
I. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist unzulässig und daher zu verwerfen.
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