Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 2024 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. R. bewilligt.
I.
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