OLG Celle - Beschluss vom 30.01.2026
10 W 81/25
Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 567; ZPO § 281; ZPO § 117 Abs. 1 S. 1; GVG § 23 Nr. 1; GVG § 71; GKG § 44; BGB § 1931 Abs. 1 S. 1; BGB § 1371; BGB § 1924; ZPO § 39 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2026, 1034
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 19.11.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 165/25

Aufhebung der sofortigen Beschwerde und Verweisung des PKH-Verfahrens zur erneuten Behandlung und Entscheidung an sachlich und örtlich zuständiges Amtsgericht; Unzuständigkeit des Landgerichts für beabsichtigte Erhebung einer isolierten Auskunftsklage des Antragstellers nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

OLG Celle, Beschluss vom 30.01.2026 - Aktenzeichen 10 W 81/25

DRsp Nr. 2026/1903

Aufhebung der sofortigen Beschwerde und Verweisung des PKH-Verfahrens zur erneuten Behandlung und Entscheidung an sachlich und örtlich zuständiges Amtsgericht; Unzuständigkeit des Landgerichts für beabsichtigte Erhebung einer isolierten Auskunftsklage des Antragstellers nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

1. Die Erwartung, dass sich der Antragsgegner rügelos einlassen werde (§ 39 S. 1 ZPO), kann im Prozesskostenhilfe-Verfahren nicht die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründen. 2. Dem im Prozesskostenhilfe-Verfahren gestellten Antrag auf Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht kann auch in der Beschwerdeinstanz nachgekommen werden (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. September 2009 - I-11 W 55/09 -, Rn. 7, juris).

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 25.11.2025 werden der Prozesskostenhilfe versagende Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 19.11.2025 und der Nichtabhilfebeschluss vom 26.11.2025 aufgehoben.

Auf den Verweisungsantrag des Antragstellers wird das Prozesskostenhilfe-Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht W. verwiesen.

Normenkette:

ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 567; ZPO § 281; ZPO § 117 Abs. 1 S. 1; GVG § 23 Nr. 1; GVG § 71; GKG § 44; BGB § 1931 Abs. 1 S. 1; BGB § 1371; BGB § 1924; ZPO § 39 S. 1;

Gründe

I.