1. Die vollstreckbare Zahlungsaufforderung der Beklagten vom 23.05.2023 zum Geschäftszeichen XV 759168 wird aufgehoben.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreit zu 96 % und die Beklagte zu 4 %.
3. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Der Streitwert wird auf 5.215,41 € festgesetzt (Klageantrag zu Ziff. 1. 215,41 €, ehemaliger Klageantrag zu Ziff. 2. 5.000,00 €).
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