FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.02.2026
3 K 3066/21
Normen:
BewG § 151; BewG § 157; BewG § 180; BewG § 2;

Aufhebung des Grundbesitzwertbescheids im Ganzen bei unrechtmäßiger Zusammenfassung mehrerer Flächen mangels wirtschaftlicher Einheit

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.02.2026 - Aktenzeichen 3 K 3066/21

DRsp Nr. 2026/2783

Aufhebung des Grundbesitzwertbescheids im Ganzen bei unrechtmäßiger Zusammenfassung mehrerer Flächen mangels wirtschaftlicher Einheit

Wenn das Finanzamt in einem Grundbesitzwertbescheid mehrere Flächen zusammenfasst, die in Wahrheit nicht Teil derselben wirtschaftlichen Einheit sind, sondern eigenständige wirtschaftliche Einheiten darstellen, ist der Grundbesitzwertbescheid im Ganzen aufzuheben. Es ist nicht möglich, dass das Finanzgericht den Bescheid mit der Maßgabe teilweise aufrecht erhält, dass es einen (entsprechend reduzierten) Wert nur für die größte wirtschaftliche Einheit feststellt.

Tenor

Der Bescheid vom 29.01.2021 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den ......2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.04.2021 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Normenkette:

BewG § 151; BewG § 157; BewG § 180; BewG § 2;

Tatbestand