Der Bescheid der Beklagten vom 02. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2018 wird aufgehoben und Kindergeld für das Kind T A ab April 2017 bis September 2017 festgesetzt.
2)Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3)Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldfestsetzung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|