Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides.
Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Aufgrund des Bescheides für das Jahr 2000 vom ... .2002 schulden sie dem Beklagten (Bekl.) Einkommensteuer i.H.v. ... EUR, Verspätungszuschlag i.H.v. ... EUR sowie Zinsen i.H.v. ... EUR. Daneben wurde unter dem gleichen Datum eine nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen für das Jahr 2001 (so genannte 5. Rate) gemäß § 37 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) i.H.v... EUR festgesetzt. Diese Bescheide des Bekl. wurden bestandskräftig und sind zwischen den Beteiligten dem Grunde und der Höhe nach unstreitig.
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