1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.10.2024 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Der Streitwert wird endgültig auf 288.914,04 € festgesetzt.
Streitig ist die Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in Höhe von insgesamt 288.914,04 € und in diesem Zusammenhang die Frage, ob eine Aufrechnung erfolgen durfte.
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