Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2024 aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Bescheid der Antragsgegner vom 06.10.2023 anzuordnen, wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 23.658,75 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragsgegner gegen den ihrem gemeinsamen Verfahrensbevollmächtigten noch am gleichen Tag zugestellten Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.03.2024 hat Erfolg.
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