Steuerfachangestellte haben nach der Ausbildung viele Möglichkeiten, sich fortzubilden und beruflich aufzusteigen. Die Fortbildungen können sowohl fachlich in Richtung Steuern, Rechnungswesen oder Wirtschaftsprüfung gehen als auch die Digitalisierung in den Kanzleien und beim Mandanten begleiten.
Die klassischen Aufstiegsfortbildungen sind Ihnen sicher geläufig: Nach i.d.R. drei Jahren Berufserfahrung als Steuerfachangestellter können Sie die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ablegen. Der Lehrgang dauert je nach Organisationsform berufsbegleitend ein bis zwei Jahre und qualifiziert Sie für höhere Aufgaben in Ihrer Kanzlei. Vergleichbar, allerdings mit dem Fokus auf internationale Bilanzierung, ist die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter. Wer irgendwann in die Industrie wechseln möchte, erwirbt hiermit eine begehrte Zusatzqualifikation. Da beide Ausbildungswege vergleichbar sind, gibt es Anbieter, die auf eine Doppelqualifikation vorbereiten. Hierzu müssen dann aber auch zwei Prüfungen abgelegt werden. Die dritte Aufstiegsfortbildung ist die Ausbildung zum Steuerberater. Hierzu müssen Sie zum Zeitpunkt der Prüfung vor der Steuerberaterkammer sechs Jahre als Steuerfachwirt oder acht Jahre als Steuerfachangestellter gearbeitet haben, sofern Sie kein abgeschlossenes Studium vorweisen können.
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