1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Beitragspflicht der Klägerin zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung auf die während ihres gewöhnlichen Aufenthalts in den U. von einer S.-Pensionskasse ausgezahlte Kapitalleistung für die Zeiträume ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland.
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