Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 16. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 14.447,42 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über den Aufwendungsersatz für einen stationären Krankenhausaufenthalt vom 15. Januar bis 6. März 2018 in Höhe von 14.447,42 €.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|