1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Waiblingen - Grundbuchamt - vom 12.07.2024, Az. VVBN076
aufgehoben.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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