1. Die Beschwerde gegen Ziffer 2 Absatz 2 des Endbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht -Erlangen vom 16.10.2024, Az.:
2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 Euro festgesetzt.
Die Deutsche Rentenversicherung moniert den Zeitpunkt, auf den die externe Teilung eines Anrechts im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs bezogen wurde.
I.
Das Amtsgericht hat die am 14.07.1989 geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten auf den am 07.06.2024 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin mit Endbeschluss vom 16.10.2024 geschieden und den Versorgungsausgleich durchgeführt.
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