1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen,
wie viele Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2016 - 2020 in Mecklenburg-Vorpommern einer Außenprüfung unterzogen wurden mit dem Ziel, Prüfungsdaten in die Richtsatzsammlung einfließen zu lassen,
nach welchen Kriterien diese Betriebe ausgesucht werden und ob es dazu Vorgaben gibt zum Beispiel nach Branche, Betriebsgröße und Finanzamtszuständigkeit,
wer letztlich entscheidet, welche Betriebsprüfung in die Richtsatzsammlung eingebracht wird.
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