ArbG Bocholt, vom 06.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1494-23
Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers über die Höhe seines Sozialplananspruchs vom Insolvenzverwalter i.R.e. Insolvenzverfahrens
LAG Hamm, Teilurteil vom 12.06.2025 - Aktenzeichen 15 SLa 649/24
DRsp Nr. 2025/10575
Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers über die Höhe seines Sozialplananspruchs vom Insolvenzverwalter i.R.e. Insolvenzverfahrens
1. Gegenstand der zweiten Stufe einer Stufenklage kann statt eines Leistungsantrags ein bezifferter Feststellungsantrag sein, wenn dieser nach den allgemeinen Regeln - hier gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 InsO - ausnahmsweise anstelle eines Leistungsantrags zulässig ist.2. Ein aus einem Sozialplan anspruchsberechtigter Arbeitnehmer hat gegen den Insolvenzverwalter einen Auskunftsanspruch aus § 242BGB, wenn er in entschuldbarer Weise über den bestehenden Umfang seines Abfindungsanspruchs im Ungewissen ist und der Insolvenzverwalter die Auskunft unschwer geben kann, die erforderlich ist, um die Ungewissheit zu beseitigen.
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