1. Die Berufung der Klägerinnen zu 1 und 2 sowie des Klägers zu 3 gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 19.07.2023, Aktenzeichen
2. Die Klägerinnen zu 1 und 2 sowie der Kläger zu 3 haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Dieser Beschluss sowie das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Baden-Baden sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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