OLG Karlsruhe - Beschluss vom 20.08.2025
14 W 100/24 (Wx)
Normen:
BGB § 2258 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Konstanz, vom 23.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VI 267/21

Auslegung bei zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2025 - Aktenzeichen 14 W 100/24 (Wx)

DRsp Nr. 2025/11403

Auslegung bei zeitlich aufeinanderfolgenden Testamenten

Ein Erblasser ordnet seinen Nachlass in handschriftlichen testamentarischen Verfügungen, die einem notariell beurkundeten Testament zeitlich nachfolgen, nicht insgesamt neu, wenn die nachfolgenden testamentarischen Verfügungen im Wesentlichen verschiedene Grundstücke neu verteilen sollten und der Erblasser im Hinblick auf erhebliche Vermögenswerte, die Auferlegung von Beerdigungs- und Grabpflegekosten sowie die Grabpflege selbst keine von dem ursprünglichen Testament abweichenden Regelungen trifft.

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Konstanz vom 23.02.2024, Az. 1 VI 267/21, aufgehoben.

2. Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Konstanz wird angewiesen, einen Erbschein mit folgendem Inhalt zu erteilen:

Der am 26.08.1935 geborene, am 02.01.2021 mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in S verstorbene F ist aufgrund gewillkürter Erbfolge beerbt worden von I S, geb. R, geboren am XX.XX.19XX, als Alleinerbin.

3. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziffer 2 vom 26.10.2023, wonach der Erblasser F von der Beteiligten Ziffer 1 zu 41,61 %, der Beteiligten Ziffer 2 zu 49,63 % und E F zu 8,76 % beerbt worden ist, wird zurückgewiesen.

4. Die Beteiligte Ziffer 1 und die Beteiligte Ziffer 2 haben die Kosten des Verfahrens erster Instanz je zur Hälfte zu tragen.