1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziffer 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Konstanz vom 23.02.2024, Az.
2. Das Amtsgericht - Nachlassgericht - Konstanz wird angewiesen, einen Erbschein mit folgendem Inhalt zu erteilen:
Der am 26.08.1935 geborene, am 02.01.2021 mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in S verstorbene F ist aufgrund gewillkürter Erbfolge beerbt worden von I S, geb. R, geboren am XX.XX.19XX, als Alleinerbin.
3. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziffer 2 vom 26.10.2023, wonach der Erblasser F von der Beteiligten Ziffer 1 zu 41,61 %, der Beteiligten Ziffer 2 zu 49,63 % und E F zu 8,76 % beerbt worden ist, wird zurückgewiesen.
4. Die Beteiligte Ziffer 1 und die Beteiligte Ziffer 2 haben die Kosten des Verfahrens erster Instanz je zur Hälfte zu tragen.
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