ArbG Köln, vom 14.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2707/23
Auslegung der Änderungen des Arbeitsvertrags
LAG Köln, Urteil vom 13.01.2025 - Aktenzeichen 5 Sa 574/23
DRsp Nr. 2025/3763
Auslegung der Änderungen des Arbeitsvertrags
1. Eine zunächst dynamische Bezugnahme auf Tarifverträge wurde nach ständiger Rechtsprechung statisch, wenn der Arbeitsvertrag vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde (sog. Altvertrag) und der Arbeitgeber vor diesem Stichtag aus dem Arbeitgeberverband ausgeschieden war.2. Ein Wiederaufleben der Dynamik der Verweisung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien nach dem 01.01.2022 auf eine Änderung des Arbeitsvertrages verständigt haben und die arbeitsvertragliche Inbezugnahme der Tarifverträge zum Gegenstand der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der Vertragsparteien gemacht worden ist.
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