Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bautzen vom 12.4.2024 wird
zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin führte in der Hauptsache Kündigungsschutzklage gegen eine vom Beklagten ausgesprochene Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Rechtsstreit endete durch einen mit Beschluss vom 4.1.2024 gerichtlich festgestellten Vergleich, der auszugsweise folgenden Wortlaut hat:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.03.24 aufgrund ordentlicher Kündigung aus betrieblich veranlassten Gründen endet.
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