1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil das Arbeitsgerichts Saarland vom 22. Juni 2023 -
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung, um die Zahlung einer Abfindung nach dem Sozialplan sowie der Rationalisierungs-Sicherungs- Ordnung (RSO), die Zahlung einer Entschädigung nach Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.
- - - - 1. a) b) 2. 3. 1. a) b) 2.
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