LAG Saarland - Urteil vom 26.06.2024
1 Sa 43/23
Normen:
AGG § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Saarlouis, vom 22.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 148/23

Auslegung des Sozialplans i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung

LAG Saarland, Urteil vom 26.06.2024 - Aktenzeichen 1 Sa 43/23

DRsp Nr. 2025/2380

Auslegung des Sozialplans i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung

Sozialpläne sind nach den für Betriebsvereinbarungen anerkannten Grundsätzen auszulegen. Demnach ist ausgehend vom Wortlaut der Regelung deren objektiver Erklärungsgehalt unter Berücksichtigung der Systematik und des Gesamtzusammenhangs zu ermitteln. Der wirkliche Wille und die Interessenlage der Betriebsparteien finden bei der Auslegung von Betriebsvereinbarungen nur insoweit Berücksichtigung, als diese Kriterien im Wortlaut der Regelung einen hinreichenden Niederschlag gefunden haben.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil das Arbeitsgerichts Saarland vom 22. Juni 2023 - 7 Ca 148/23 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer Versetzung, um die Zahlung einer Abfindung nach dem Sozialplan sowie der Rationalisierungs-Sicherungs- Ordnung (RSO), die Zahlung einer Entschädigung nach Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.

- - - - 1. a) b) 2. 3. 1. a) b) 2.