Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 2. Kammer - vom 9. August 2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
I.
Der nach eigenen Angaben am 01.05.2001 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger Gambias. Er reiste am 09.11.2017 unerlaubt in das Bundesgebiet ein, stellte keinen Asylantrag und beantragte auch nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Er wird geduldet. Der Antragsteller stand seit 2021 unter rechtlicher Betreuung; die Betreuung wurde durch das Betreuungsgericht mit Beschluss vom 27.05.2024 jedoch aufgehoben, weil kein Betreuungsbedürfnis mehr festgestellt werden konnte.
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