LAG Niedersachsen - Urteil vom 26.05.2025
15 SLa 521/24
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 21.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 351/20
ArbG Hannover, vom 21.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 351/20

Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer leistungs- und erfolgsabhängigen Jahresvergütung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2025 - Aktenzeichen 15 SLa 521/24

DRsp Nr. 2025/8871

Auslegung einer Vereinbarung über die Zahlung einer leistungs- und erfolgsabhängigen Jahresvergütung

Liegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte vor, ist davon auszugehen, dass die Parteien einen in einem Vertrag verwandten Begriff in demselben Sinn verwandt haben, in dem sie ihn auch sonst im Sprachgebrauch des Betriebes Landes verwenden.

Tenor

1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger leistungs- und erfolgsbezogene Jahresvergütung für das Jahr 2019 in Höhe von 19.503,18 EUR brutto und für das Jahr 2020 in Höhe von 5.005,51 EUR brutto jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2021 zu zahlen.

2. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger leistungs- und erfolgsbezogene Jahresvergütung für das Jahr 2019 in Höhe von 2.457,26 EUR brutto und für das Jahr 2020 in Höhe von 6.597,74 EUR brutto jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.06.2022 zu zahlen.

3. Das beklagte Land wird verurteilt, dem Kläger für die Jahre 2021 sowie 2022 Auskunft über die Gesamtbruttoerlöse ihrer Klinik hinsichtlich der Erlösarten

c)

BG-Fälle ambulant und stationär

zu erteilen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger 56 % und das beklagte Land 44 %.

6. Die Revision wird nicht zugelassen.