Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.02.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (Az.:
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen jeweils 1/9 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Beklagten. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Kläger jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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