1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.06.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Urlaubsentgeltansprüche und um Mehrarbeitszuschläge des Klägers.
1. 2.|
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