1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23. April 2025 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 % zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zweitinstanzlich noch über eine Freistellung.
Der 1963 geborene Kläger wurde zum 01.09.1980 bei der Beklagten (bzw. deren Rechtsvorgängerin) eingestellt und zuletzt auf Basis des "Folgevertrages" vom 30.01.2003 als "Leiter der Abteilung Logistik/Materialmanagement" beschäftigt (Anl. CMS1 Beklagtenschriftsatz 05.03.2025). Hierin hieß es wegen einer etwaigen Beendigung (auszugsweise):
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