1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03.02.2025, Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.969,09 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.09.2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe eines Sozialplananspruchs.
Der Kläger war vom 22.12.1997 bis zum 31.08.2022 bei der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt, zuletzt im Betrieb/Lager der Beklagten in N.. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien finden die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels für Rheinland-Pfalz Anwendung.
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